DIE LINKE in Strausberg ist zu den Kommunalwahlen mit dem Ziel angetreten die lokale Demokratie zu erweitern. Dazu hat sie vorgeschlagen einen Bürgerhaushalt in unserer Stadt einzuführen. Nachfolgend soll dargelegt werden was ein Bürgerhaushalt ist und wie die Mitwirkung bei einem Bürgerhaushalt in Strausberg aussehen könnte.

Ideen
zur Gestaltung eines Bürgerhaushaltes in Strausberg

Ziel und Anliegen des Bürgerhaushaltes

Der Bürgerhaushalt ist eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Beteiligung an der Haushaltsplanung unserer Stadt. Er stellt eine spezielle Form der Bürgerbeteiligung dar.

Im öffentlichen Diskurs werden über Bedarfe, Ressourcen und zukünftige Entwicklungen diskutiert. Zum einen geht es um die Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Haushaltssituation, des Haushaltsplanes sowie seines Entstehungsprozesses.

Zum anderen geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt durch den Bürgerhaushalt an der Haushaltsplanung in bestimmten Teilen mitwirken zu lassen, um das Verständnis zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung zu erhöhen sowie eine sich immer weiterentwickelnde demokratische Teilhabe der Bürgerschaft an den wesentlichen Entscheidungen zu sichern.

Der Bürgerhaushalt soll aufgrund der aktiven Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsplanung und Haushaltskontrolle einen effizienteren und effektiveren Einsatz der Ressourcen bewirken, insbesondere sollen die nur begrenzt verfügbaren Mittel aufgrund sorgfältiger Prioritätenabwägung und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechend eingesetzt werden. Das schließt Vorschläge und Empfehlungen zu Minderausstattungen ein. Die öffentliche Auseinandersetzung über Bedarfe und Ressourcen einerseits, die Transparenz der Haushaltsentscheidungen andererseits ermöglichen einen Informationsgewinn sowohl bei den Entscheidungsträgern als auch bei beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, Ressourcenbündelung durch Planungsvernetzung und Wirksamkeitsdialog.

Die Mitwirkung der Bürger erfolgt durch:

Die Entscheidungshoheit über den Gesamthaushalt der Stadt verbleibt uneingeschränkt bei der Stadtverordnetenversammlung.